Durch die CNOUS/CROUS (Centre national/régional des oeuvres universitaires et scolaires) vergibt der französische Staat Stipendien nach sozialen Kriterien. Gefördert werden in der Regel Studierende aus einkommensschwachen Familien.
Leistungen
Das Stipendium nach Sozialen Kriterien des CROUS beträgt zwischen 1 042€ und 5 736€ pro Jahr, je nach persönlicher Lage der Studierenden.
CROUS-Stipendiat*innen erhalten zudem andere Vorteile, wie die Befreiung von Studiengebühren an öffentlichen Universitäten oder die Priorität bei der Zuweisung einer CROUS-Studierendenunterkunft. Studierende mit sehr guten Abiturergebnissen können ebenfalls eine zusätzliche Beihilfe erhalten (Voraussetzung: französisches Abitur).
Wer kann gefördert werden?
Das Stipendium wird auf der Grundlage des Einkommen Ihrer Eltern, der Anzahl der Kinder und der Entfernung zu Ihrem Studienort vergeben. Für das Studienjahr 2022-2023 werden die Einkommen vom Jahr 2020 berücksichtigt (Steuerbescheid von 2021). Mit diesem Rechner können Sie herausfinden, ob Sie Anspruch auf ein Stipendium anhaben, und welchen Betrag.
Es gelten zudem folgende Bedingungen, um beihilfeberechtigt zu sein:
Wenn Sie die französische Staatsangehörigkeit besitzen:
- Sie sind am 1. September des akademischen Jahres jünger als 28 Jahre und
- Sie sind in Frankreich oder in einem Mitgliedstaat des Europarats an einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung für eine Erstausbildung eingeschrieben und
- Sie absolvieren eine Ausbildung, die Stipendiaten aufnehmen kann (siehe Liste der für ein Stipendium in Frage kommenden Ausbildungen).
Wenn Sie Europäer*in sind (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum oder Schweiz), gelten zusätzliche Bedingungen:
- Sie müssen entweder eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung in Frankreich ausgeübt haben.
- oder Ihr Vater, Ihre Mutter oder Ihr gesetzlicher Vormund hat in Frankreich ein Einkommen bezogen.
- oder Sie haben sich am 1. September des Jahres mehr als ein Jahr lang (ununterbrochen) in Frankreich aufgehalten.
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie:
- entweder den vom Ofpra anerkannten Flüchtlingsstatus haben,
- oder vorübergehenden Schutz (protection temporaire) genießen,
- oder Andorraner sein, wenn Sie zuvor in einem französischen Gymnasium im Fürstentum eingeschrieben waren,
- oder eine befristete Aufenthaltskarte oder eine carte de résident besitzen und seit mindestens zwei Jahren in Frankreich wohnhaft sein und seit mindestens zwei Jahren einen steuerlichen Anknüpfungspunkt in Frankreich nachweisen.
Antragstellung
Der Antrag wird zwischen dem 20. Januar und dem 15. Mai vor Beginn des Studienjahres mit dem „Dossier social étudiant“ (DSE) auf elektronischem Weg gestellt.
Weitere Informationen auf Französisch zu den CROUS-Stipendien finden Sie hier, sowie auf der Internetseite der jeweiligen CROUS (regionale Vertretungen des CNOUS).