LMD- und ECTS-Systeme, Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Dank des Bologna-Prozesses ist das Hochschulwesen innerhalb der Europäischen Union angeglichen und vereinheitlicht worden. In Frankreich können dennoch nicht alle ausländische Abschlüsse und berufliche Tätigkeiten automatisch anerkannt werden.

Licence-Master-Doctorat (LMD-System)

An französischen Hochschulen gilt das sogenannte „LMD“-System. „LMD“ steht für „Licence – Master – Doctorat“, was in Deutschland den Abschlüssen „Bachelor – Master – Promotion“ entspricht. In Frankreich gilt also das selbe System wie in der Mehrzahl der EU-Staaten, auch wenn sich die Bezeichnungen teilweise unterscheiden. Dieses System soll die Mobilität von Studierenden in Europa und auf der ganzen Welt fördern und erleichtern.

Die Erlangung von Abschlüssen basiert also auf überall gültigen Strukturen. Sie hängt von der Anzahl der Semester ab, die seit dem Beginn einer Hochschulausbildung studiert worden sind und der ihnen entsprechenden Summe an ECTS-Punkten:

  • Licence (Bachelor): Die Regelstudienzeit ist 6 Semester, während denen 180 ECTS-Punkte gesammelt werden müssen (insgesamt 3 Studienjahre)
  • Master: Die Regelstudienzeit ist 4 Semester, während denen 120 weitere ECTS-Punkte gesammelt werden müssen (insgesamt 5 Studienjahre mit 300 ECTS-Punkten)
  • Doctorat (Promotion): in der Regel wird der Doktorgrad nach 16 Semestern erworben (oder nach insgesamt 8 Studienjahren), während denen 480 ECTS-Punkte gesammelt werden müssen

ECTS: das europäische System für die Anrechnung von Studienleistungen

Innerhalb der europäischen Union beruht die internationale Anerkennung von Abschlüssen und Studiengängen auf einem gemeinsamen System, nämlich den ECTS-Punkten (European Credits Transfer System). Die Studienleistungen werden in ECTS-Punkten berechnet. Die bereits gesammelten ECTS-Punkte können so überall angerechnet und übertragen werden, etwa im Falle eines Studiums an mehreren europäischen Hochschulen.

Die Abschlüsse der öffentlichen französischen Hochschulen (diplômes nationaux) unterliegen einer staatlichen Kontrolle:

  • Staatlich anerkannte Diplome, die von öffentlichen Hochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen (z.B. Kunsthochschulen, Architekturschulen etc.) ausgestellt werden, müssen die allgemein geltenden Qualitätskriterien erfüllen. Die Abschlüsse besitzen alle denselben Wert, unabhängig von der Einrichtung, die sie ausstellt.
  • Das Ingenieurdiplom (Diplôme d’Ingénieur) ist ein staatlich anerkanntes Diplom. Die Hochschulen, die ein solches Diplom austellen, unterstehen der Kommission für Ingenieurabschlüsse (Commission des Titres d’Ingénieur).
  • Eine analoge Regelung gilt auch für die Management- und Handelsschulen, die staatlich anerkannt sind. Ihre Diplome werden vom Bildungsministerium geprüft. Einige dieser Schulen besitzen auch internationale Labels oder Akkreditierungen für ihre Abschlüsse (z.B. Equis, AACSB)
  • Die Kunsthochschulen und die spezialisierten Hochschulen (Ecoles spécialisées) unterliegen ebenfalls staatlichen Kontrollen.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Frankreich

Jede Einrichtung bestimmt selbst die Zulassungsbedingungen zu weiterführenden Studiengängen. Dabei sind der bisherige Studienverlauf des Kandidaten sowie die Anforderungen des angestrebten Studienganges entscheidend.


ENIC NARIC FRANCE ist eine Institution, die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Frankreich zuständig ist. Eine solche Bescheinigung stellt kein vollkommen gleichwertiges Diplom dar, wird aber von bestimmten Hochschulen gefordert.

Anerkennung beruflicher Tätigkeiten in Frankreich

Das Validation des acquis de l’expérience (VAE)

Bei einer Validation des acquis de l’expérience stehen verschiedene Mittel für die Anerkennung beruflicher Tätigkeiten zur Verfügung. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, berufliche Erfahrungen und Leistungen anerkennen zu lassen, um ein Diplom, einen Abschluss oder ein bestimmtes Qualifikationsniveau zu erlangen.

Es muss ein Antrag gestellt werden, in dem die ausgeübten Tätigkeiten und Beweggründe genauestens beschrieben sind. Im Anschluss daran erfolgt ein Gespräch mit einem Prüfungsausschuss, der Fachkenntnisse und berufliche Kompetenzen überprüft. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob dem Antrag in Gänze oder nur in Teilen stattgegeben wird. Falls dem Antrag nur teilweise stattgegeben wird, besteht für die Kandidat*innen die Möglichkeit, durch bestimmte Maßnahmen (z.B. Weiterbildung) eine vollständige Anerkennung zu erlangen.

 

Das Validation des acquis professionnels (VAP)

Dieses Verfahren wird von den Universitäten insbesondere bei ausländischen Studierenden angewandt, die sich an einer französischen Hochschule einschreiben wollen. Es hat den Zweck, das Niveau der vorherigen Ausbildung im französischen System zu situieren.

Es existieren zwei unterschiedliche Verfahren. Das Verfahren VAP 85 erlaubt es, durch die Anerkennung vorheriger Leistungen direkt in einem Studiengang aufgenommen zu werden. VAE ermöglicht die Ausstellung eines Diploms, das die Kompetenzen der Kandidat*innen bescheinigt.