Minijobs in Frankreich
Einen Ferienjob gefällig? Sie möchten sich beruflich weiter entwickeln? Oder brauchen Sie einen Studentenjob zur Finanzierung Ihres Studiums? Die Jobmöglichkeiten in Frankreich sind zahlreich: Baby-sitting, Nachhilfe, Hotelgewerbe, Gastronomie, Tourismus, usw...
Stundenlohn
Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Mindeststundenlohn (SMIC Salaire minimum interprofessionnel de croissance) in Frankreich 10,03 € brutto.
Studierende aus der Europäischen Union dürfen in Frankreich in den meisten Branchen bis zu 35 Stunden pro Woche (durée légale du travail) neben dem Studium arbeiten und benötigen dafür keine Aufenthaltsgenehmigung. Studierende, die in den Übersee-Gebieten arbeiten wollen, sollten sich bei der Préfecture des neuen Wohnortes darüber informieren, ob eine Aufenthaltsgenehmigung dafür notwendig ist.
Steuern
Studierende unter 25 Jahre dürfen bis zu drei Mal den Mindestlohn (SMIC = 1521,22 €) pro Jahr verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Eine Steuererklärung muss in Frankreich jedoch ab dem 18. Lebensjahr erfolgen (entweder alleine oder gemeinsam mit den Eltern), unabhängig davon, ob Steuern gezahlt werden.
Für die Steuererhebung sind folgende Einkommensquellen relevant:
- Löhne, die während beruflicher Tätigkeiten (auch auf geringfügiger Basis) bezogen worden sind: Studierende unter 25 Jahre, die mehr als 4400€ verdienen und Studierende ab 26 Jahre
- Die Zuschüsse und Förderungen, die während des Studiums bezogen worden sind. Die Stipendien, die für Forschungsarbeiten bewilligt wurden.
Folgende Einnahmen werden nicht besteuert:
- Stipendien, die vom Staat oder von Gemeinden an Studierende vergeben werden, die über eine geringe Einkommensquelle verfügen
- Vergütungen, die von Firmen an Studierenden im Rahmen eines Praktikums, wenn sie weniger als 17 982€ betragen (2018).
Besonderheiten bezüglich der Studentenversicherung: Etudiant-salariés
Um als Etudiant-salarié angesehen zu werden, muss man im Monat mindestens 60 Stunden gearbeitet haben.
Besondere Fragen über Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen in Frankreich können an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der deutschen Bundesagentur für Arbeit, an den Pôles Emploi (französische Arbeitsämter) und an den Directions Départementales du Travail (Dienstellen des französischen Arbeitsministeriums auf Departement-Ebene) gestellt werden.
Ausbildungs- und Professionalisierungsvertrag
Bisher konnten nur internationale StudentInnen, die bereits ein Ausbildungsjahr in Frankreich absolviert hatten, einen Ausbildungs- und Professionalisierungsvertrag abschließen.
Nun ist es so weit: Diese Verträge stehen ab jetzt auch Neuankömmlingen offen, die einen (staatlich anerkannten) Master-Abschluss oder einen von der Conférence des Grandes Ecoles ausgezeichneten Studiengang absolvieren (die Liste finden Sie hier).
Abgesehen von diesen Studiengängen ist die Einschreibung in andere Studiengänge, die einen Ausbildungs- oder Professionalisierungsvertrag beinhalten, für Studienanfänger nicht möglich.