Studierende
Einen Mietvertrag abzuschließen ist grundsätzlich sehr empfehlenswert, um das Mietverhältnis rechtlich abzusichern.
Mietvertrag in Frankreich
Unabhängig davon, ob der Vermieter einen Standardmietvertrag oder einen eigenen Vertrag verwendet, sind folgende Punkte zu beachten:
- Dauer des Mietverhältnisses (durée du contrat de location): Es gibt keine Mindestdauer beim Mieten einer Wohnung, nur die Kündigungsfrist muss beachtet werden. Diese beträgt drei Monate für ein unmöbliertes und einen Monat für ein möbliertes Zimmer.
- Wohnungsabnahmeprotokoll (état des lieux): Meist wird ein Wohnungsabnahmeprotokoll aufgesetzt. Sie sollten darin unbedingt alle Mängel der Wohnung auflisten.
- Nebenkosten (charges): Vergewissern Sie sich, welche Nebenkosten bereits im Mietvertrag enthalten sind. Am Ende des Jahres kann es sein, dass Sie Nebenkosten nachzahlen müssen oder einen Teil erstattet bekommen.
- Kaution (dépôt de garantie): Seit 2008 darf der Vermieter nach französischem Recht höchstens eine Monatsmiete als Kaution verlangen. In Frankreich gibt es ein Gesetz, welches den Vermieter dazu verpflichtet, Kautionen von einem ausländischen Bankkonto anzunehmen. Oft wird die Kaution als Scheck übergeben. Dieser wird von dem Vermieter nur dann eingelöst, wenn dafür ein Grund besteht. Zunehmend ist es aber auch üblich, die Kaution zu überweisen.
- Bürgschaft (caution/garant): Viele Vermieter verlangen zusätzlich zur Kaution eine Bürgschaftsbescheinigung, die den Bürgen zum Ausgleich der Mietschulden verpflichtet. Die Nationalität des Bürgen darf laut Gesetz keine Rolle spielen. Außerdem können diejenigen, die über keinen Bürgen verfügen, die Bürgschaft Visale in Anspruch nehmen.
- Mieterhöhung (augmentation de loyer): Die Miete wird immer als Kaltmiete angegeben und darf höchstens einmal pro Jahr erhöht werden.