Mit einem dualen Studium kannst du dein Studium verfolgen und gleichzeitig in einem Unternehmen arbeiten - und dafür bist du bezahlt!
Für ein duales Studium brauchst du ein “contrat d’apprentissage” oder “contrat de professionalisation”. Beide Arbeitsverträge verbinden die theoretische Ausbildung (in einer Hochschule) mit der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen. Der “contrat d’apprentissage” ist allerdings der Erstausbildung zuzuordnen, während der “contrat de professionnalisation” der Weiterbildung zuzuordnen ist. Die Art und Dauer der Verträge, die Vergütung, sowie das Alter, ab dem ein Vertrag abgeschlossen werden kann unterscheiden sich.
Alle Unterschiede im Detail findest du hier.
Welche Bildungsniveaus sind betroffen?
Früher konnten nur Personen mit einem Master-Abschluss eine duale Ausbildung in Frankreich absolvieren. Heute können jedoch alle Niveaustufen vom Abitur bis zum Master eine duale Ausbildung machen.
Was sind die Vorteile?
- Erste Berufserfahrung sammeln:
Durch den regelmäßigen Kontakt mit Berufstätigen erwirbst du schnell neue Kompetenzen, die für deinen Berufseinstieg nach Abschluss deines Studiums wertvoll sind.
- Finanzielle Unterstutzung:
Im Rahmen eines dualen Studiums zahlst du keine Studiengebühren.
Außerdem kann das Geld, das du durch deine Arbeit im Unternehmen verdienen, eine Alternative zu einem Stipendium sein, wenn dieses zu niedrig oder zu schwer zu bekommen ist.
Die Höhe der Vergütung hängt von der Art des Vertrags, dem Bildungsniveau und dem Alter des Auszubildenden ab (zwischen 27 % und 100 % des Mindestlohns für einen “contrat d’apprentissage” und zwischen 55 % und 100 % des Mindestlohns für einen “contrat de professionnalisation”).
Mehr Details hier.
Für Studierende aus der Europäischen Union
Wenn du eine EU-Staatsangehörigkeit hast, gilt für dich das Recht auf Freizügigkeit, sodass du keine Arbeitserlaubnis benötigen. Wenn dein Studiengang eine duale Ausbildung zulässt, kannst du mit der dualen Ausbildung beginnen, sobald du den Vertrag mit dem Arbeitgeber unterzeichnet hast.
Für Studierende, die keine europäische Staatsangehörigkeit haben
Du hast keine europäische Staatsangehörigkeit? Bitte beachte die folgenden Informationen:
- Der Vertrag mit dem Arbeitgeber entspricht dem CERFA-Formular 15186-01 (mehr Infos hier)
- Du musst bei der Direccte (Direction régionale des Entreprises, de la Concurrence, de la Consommation, du Travail et de l’Emploi) einen Antrag auf eine befristete Arbeitsgenehmigung (“autorisation provisoire de travail”) stellen.
- Anschließend musst du einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel (titre de séjour) stellen.
- Du musst ein Studienjahr in Frankreich nachweisen, bevor du sich für ein duales Studium einschreiben kannst. Ausnahmen: Seit dem 31. März 2021 (Dekret Nr. 2021-360) können sich jedoch ausländische Bewerber/innen schon ab dem ersten Jahr in Frankreich für bestimmte Abschlüsse (auf Masterebene, “Grandes Écoles” oder “licences professionelles”) bewerben, die ein duales Studium anbieten.