MOPGA - Stipendien für Forschungsaufenthalte von Nachwuchsforcher*innen

Die im Jahr 2018 initiierte MOPGA-Initiative ist weltweit auf beachtliche Begeisterung gestoßen und hat bei hochrangigen Studierenden und Forscher*innen großes Interesse geweckt.

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STIPENDIEN FÜR FORSCHUNGSAUFENTHALTE VON NACHWUCHSFORSCHER*INNEN

Die 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen oder COP26 fand vom 31. Oktober bis zum 12. November 2021 in Glasgow (Vereinigtes Königreich) statt. Als wichtiger Akteur im Kampf gegen den Klimawandel und Hüter des Geistes des Pariser Abkommens startet Frankreich ein neues MOPGA-Programm für Forschungsstipendien für Nachwuchswissenschaftler*innen, um auf die Stärkung der wissenschaftlichen Beiträge zu den von den COPs aufgeworfenen Herausforderungen des Klimawandels hinzuarbeiten.

Das sechste Programm Make Our Planet Great Again (MOPGA), das vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten (MEAE) in Partnerschaft mit dem Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (MESR) finanziert und von Campus France umgesetzt wird, wird 60 Nachwuchswissenschaftler*innen aufnehmen, die ihre Forschung in Frankreich durchführen möchten.

Das Stipendienprogramm für Nachwuchswissenschaftler*innen MOPGA 2025 wird Forscher*innen finanzieren, die an den folgenden Forschungsthemen arbeiten:

  • Erdsystemwissenschaften,
  • Wissenschaften des Klimawandels und der Nachhaltigkeit,
  • Energiewende,
  • Gesellschaftliche Herausforderungen von Umweltfragen,
  • Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt, wie sie im Rahmen des Konzepts "One Health" definiert wird.

BESCHREIBUNG DES PROJEKTS FÜR EINEN FORSCHUNGSAUFENTHALT

  • Titel des Projekts
  • Schlüsselwörter (6)
  • Zusammenfassung des Forschungsprojekts (max. 2 000 Zeichen).
  • Hintergrund und Motivation (max. 2 000 Zeichen)
  • Wissenschaftliche Ziele (2 000 Zeichen max.)
  • Methodik und Zeitplan (4 500 Zeichen max.)
  • Position des Projekts in Bezug auf den Wissenschaftsbereich MOPGA (2 000 Zeichen max.)
  • Geplante Zusammenarbeit und/oder Folgen im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt, die mit dem Wohnsitzland der/des Antragsteller*in in Betracht gezogen werden (2 000 Zeichen max.)

WER KANN SICH BEWERBEN?

Für diese Ausschreibung können sich ausländische Forscher*innen bewerben, die in den fünf letzten Jahren promoviert haben. Alle Nationalitäten außer der französischen sind förderfähig.

60 Stipendien werden ab September 2025 über einen Zeitraum von 12 Monaten an die erfolgreichen Nachwuchsforscher*innen vergeben.

Dieses Stipendium vergibt die folgenden Leistungen:

  • Monatliche Zuwendung von 2 500 Euro
  • Einrichtungsbeihilfe in Höhe von 500 Euro
  • Übernahme der Sozialversicherung
  • Krankenversicherung

Zwischen den Einrichtungen und den Preisträgern wird eine Vereinbarung über den Forschungsaufenthalt mit der Gasteinrichtung geschlossen, in der insbesondere die Mittel aufgeführt sind, die das Labor in Frankreich zur Verfügung stellt, damit der/die Forscher*in das Forschungsprojekt erfolgreich durchführen kann.

FORSCHUNGSTHEMEN

Fünf große Forschungsbereiche stehen ganz oben auf der Liste der Prioritäten:

  • Erdsystemwissenschaften,
  • Wissenschaften des Klimawandels und der Nachhaltigkeit,
  • Energiewende,
  • die gesellschaftlichen Herausforderungen von Umweltfragen,
  • Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt, wie sie im Rahmen des Konzepts "One Health" definiert wird.

 

AUSWAHLVERFAHREN

In Übereinstimmung mit den Bestrebungen und Anforderungen der Ausschreibung wird das Auswahlverfahren in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Phase werden die eingegangenen Bewerbungen von wissenschaftlichen Expert*innen in den von der Ausschreibung abgedeckten Bereichen bewertet. In der zweiten Phase wird ein internationaler Auswahlausschuss die Kandidat*innen für das Programm MOPGA 2025 auswählen.

FÖRDERWÜRDIGKEIT DER BEWERBER*INNEN

Die Forscher*innen müssen:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung seit weniger als fünf Jahren promoviert sein,
  • Ausschließlich ausländische Staatsangehörige sein,
  • Die Forscher*innen dürfen sich nicht nach dem 1. September 2024 mehr als 90 Tage in Frankreich aufgehalten haben.

Der Beginn des Stipendiums für einen Forschungsaufenthalt für Nachwuchswissenschaftler*innen in Frankreich muss im September 2025 beginnen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE BEWERBUNG

  1. Lebenslauf mit Liste der Veröffentlichungen (maximal 4 Seiten).
  2. Promotionsdiplom (oder Bescheinigung über den Abschluss).
  3. Lebenslauf des/der französischen Forschungsleiter*in für den Forschungsaufenthalt (maximal 2 Seiten).
  4. Unterstützungsschreiben des französischen Gastlabors.
  5. Empfehlungsschreiben (maximal 3)
  6. Kopie des Reisepasses oder des nationalen Identitätsdokuments

BEWERBUNGSVERFAHREN

Die Bewerber müssen ihr Forschungsprojekt online unter folgendem Link einreichen:

MOPGA 2025 - Visiting Fellowship Program for Early Career Researchers - Campus France

 

ZEITPLAN

  • 05. September 2024: Eröffnung der Eingabe von Bewerbungen.
  • 05. Dezember 2024: Ende der Eingabe von Bewerbungen.
  • Mai 2024: Bekanntgabe der Ergebnisse
  • September 2025-Dezember 2025: Ankunft der Preisträger*innen in Frankreich und Beginn ihres Forschungsaufenthalts in französischen Einrichtungen.
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F.A.Q. & KONTAKTE

F.A.Q.

Kriterien für die Förderwürdigkeit

  • Was versteht man unter "Nachwuchswissenschaftler*in"?

Die Forscher*innen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit weniger als 5 Jahren promoviert sein.

  • Ist es möglich, sich zu bewerben, wenn die Verteidigung des Doktortitels noch nicht stattgefunden hat?

Nein, die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen steht jungen Forscher*innen offen, die ihre Doktorarbeit verteidigt haben.

  • Welche Nationalitäten sind förderfähig?

Alle Nationalitäten sind förderfähig, außer Bewerber*innen mit französischer Staatsangehörigkeit.

  • Ich bin bei dieser Ausschreibung nicht teilnahmeberechtigt, suche aber nach einer Finanzierung oder einem Stipendium, können Sie mir helfen?

Wenn Sie für das MOPGA 2025-Stipendium nicht in Frage kommen, aber einen Forschungsaufenthalt in Frankreich absolvieren möchten, empfehlen wir Ihnen, sich den Online-Katalog mit Angeboten für Master-, Doktoranden- und Postdoktorandenpraktika in Frankreich auf dem Forschungsportal anzuschauen. Sie können sich auch den Katalog Campus Bourses ansehen, der Informationen über Stipendien für ausländische Studierende in Frankreich enthält.

 

Merkmale der Ausschreibung

  • Welche Forschungsbereiche werden durch die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen abgedeckt?

Die Ausschreibung steht Forschungsprojekten offen, die sich mit folgenden Forschungsbereichen beschäftigen: Erdsystemwissenschaften, Wissenschaften des Klimawandels und der Nachhaltigkeit, Energiewende, gesellschaftliche Herausforderungen von Umweltfragen, sowie Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt, wie sie im Rahmen des Konzepts "One Health" definiert ist.

Das Konzept "One Health" bedeutet, dass an den Schnittstellen zwischen verschiedenen Wissenschaften gearbeitet wird: Human- und Veterinärmedizin, Agrarwissenschaft und Ökologie, Soziologie, Geografie etc.

  • Werden die Preisträger*innen ein Stipendium oder ein Gehalt erhalten?

Die Preisträger erhalten ein Stipendium, das eine monatliche Zulage von 2 500 EUR, eine Einrichtungsbeihilfe von 500 EUR sowie die Kosten für die Sozialversicherung und die Krankenversicherung umfasst.

  • Wird die Reise nach Frankreich vom MOPGA 2025-Stipendium übernommen?

Nein, die Reise nach Frankreich wird nicht vom MOPGA 2025-Stipendium übernommen. Die Preisträger*innen erhalten eine Einrichtungsbeihilfe in Höhe von 500 EUR.

  • Ab welchem Datum soll der Forschungsaufenthalt beginnen?

Der Forschungsaufenthalt muss zwischen September und Dezember 2025 beginnen.

  • Wie lange sind die Stipendien gültig?

Die Stipendien werden den Nachwuchswissenschaftler*innen für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt.

  • Wo sollte ich meinen Forschungsaufenthalt absolvieren?

Der MOPGA 2025-Forschungsaufenthalt für Nachwuchswissenschaftler*innen muss in Frankreich im Gastlabor der französischen Hochschuleinrichtung stattfinden, die den/die Bewerber*in in seiner/ihrer Bewerbung unterstützt hat.

 

Bewerbungen

  • Wie findet man seine Gasthochschule in Frankreich und/oder seine*n Betreuer*in?

Bewerber*innen können sich an ihre*n Doktorvater/-mutter und/oder an die Mitglieder der Prüfungskommission für die Verteidigung ihrer Dissertation wenden, um eine Aufnahmeeinrichtung in Frankreich und/oder ihre*n Betreuer*in zu finden. Sie können auch das Forschungsportal konsultieren, auf dem Angebote für Postdoktorate veröffentlicht werden.

  • Schließt die maximale Zeichenanzahl Leerzeichen ein?

Ja, die maximale Zeichenzahl schließt Leerzeichen ein.

  • Wie viele Empfehlungsschreiben können eingereicht werden?

Ein bis drei Empfehlungsschreiben können der Bewerbung beigefügt werden.

  • Muss eine englische und/oder französische Übersetzung des Doktordiploms beigefügt werden?

Ja, die Bewerber*innen müssen eine englische und/oder französische Übersetzung ihres Doktordiploms beifügen.

  • Wie groß muss der Lebenslauf sein?

Der/die Bewerber*in muss einen Lebenslauf von maximal 4 Seiten einschließlich einer Liste der wichtigsten Veröffentlichungen beifügen. Der/die Bewerber*in muss außerdem den Lebenslauf des/der französischen Forschungsleiter*in von maximal 2 Seiten beifügen.

  • Welche zusätzlichen Dokumente können eingereicht werden?

Die Bewerber*innen können z. B. Bescheinigungen über ihr Sprachniveau beifügen.

 

Gastgebende Einrichtungen

  • Ich bin Forschungsleiter*in. Gibt es eine Webseite, die mir dabei helfen kann, Kandidat*innen zu finden, die an einem MOPGA 2025-Stipendium interessiert sind?

Ja, auf dem von Campus France verwalteten Forschungsportal können Sie Angebote für Postdoc-Stellen veröffentlichen. Sie müssen lediglich zuvor ein Konto "Institution" einrichten.

  • Welche Forschungseinrichtungen sind teilnahmeberechtigt?

Französische Forschungszentren, die vom Ministerium für Hochschulbildung, Forschung und Innovation anerkannt sind, kommen für die Aufnahme von MOPGA 2025-Preisträgern in Frage.

  • Erhält das Labor eine Zuwendung für die Aufnahme des/der Preisträger*in? Werden die Laborkosten vom Programm MOPGA 2025 übernommen?

Das Labor erhält keine Zuwendung für die Aufnahme des/der Preisträger*in. Daher werden die Laborkosten nicht vom Programm MOPGA 2025 übernommen.

KONTAKTE

Sie haben eine Frage ...

... und Sie möchten eine persönliche Antwort erhalten. Schreiben Sie uns (auf Französisch oder Englisch) an mopga@campusfrance.org. Sie erhalten so bald wie möglich eine Antwort.

 

Sie möchten über Neuigkeiten zu den MOPGA-Ausschreibungen auf dem Laufenden gehalten werden ...

... und unsere E-Mailings erhalten. Schicken Sie eine E-Mail an infomopga@campusfrance.org und geben Sie Ihre Kontaktdaten an (Name, Vorname, E-Mail, Art der angestrebten MOPGA-Ausschreibung: Master/Doktorat/Postdoktorat/Nachwuchswissenschaftler*innen).