Bewerbung im ersten Semester eines Masterstudiengänges über “monmaster.gouv.fr”

Interessiert an einem Masterstudium in Frankreich? Seit dem 29. Januar 2024 ist die nationale Plattform “monmaster.gouv.fr”eröffnet. Auf dieser französischen Plattform können Sie das gesamte Angebot an nationalen Masterstudiengängen einsehen und sich für diese bewerben. 

Eine neue Plattform: Informationen und Bewerbungen

Ab Januar 2024 können sich Absolventen/innen eines Bachelor Studiengangs über die Prozedur „Mon Master“ über Möglichkeiten informieren, sich für einen Master Studiengang in Frankreich zu bewerben. Mehr als 3 500 Studiengänge und 8 000 Masterstudiengänge werden von öffentlichen oder privaten Hochschulen angeboten, die mit einer öffentlichen Einrichtung einen Vertrag abgeschlossen haben. Diese werden dann ab Januar 2024 alle über die Plattform „Mon Master“ einsehbar sein. Über dieselbe Plattform können sich Absolventen/innen eines Bachelors und Studierende im sechsten Semester dann auch auf die jeweiligen Masterstudiengänge bewerben.

Um sich auf der Plattform bewerben zu können, müssen Sie im dritten Jahr der Licence eingeschrieben sein oder bereits einen nationalen Licence-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen, der zum Masterstudium berechtigt. Studierende, die Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (einschließlich Andorra, Schweiz und Monaco) sind, können sich ebenfalls bewerben.

Ergänzend dazu bieten Ihnen die Internetseiten der Einrichtungen, die über die Plattform „Mon Master“ zu finden sind, Tage der offenen Tür, Messen und die institutionellen Internetseiten die Möglichkeit, Ihre Überlegungen zu nähren und sich über die Besonderheiten der von den Einrichtungen angebotenen Studiengänge zu informieren.

Bis zu 15 Bewerbungen sind möglich.

Vom 26. Februar bis zum 24. März können Studierende sich dann für maximal 15 Studiengänge bewerben. In den dualen Studiengängen können sie sich ebenfalls maximal 15-mal bewerben. Die Anzahl der Bewerbungen wird pro Masterstudiengang an einer bestimmten Hochschule gezählt: die Bewerbung für mehrere Studiengänge innerhalb eines Masterstudiengangs an einer Hochschule zählt als eine einzige Bewerbung.

Die Bewerbungen werden dann, wenn sie einmal über die Plattform „Mon Master“ eingereicht wurden, von den Universitäten einzeln geprüft. Die Zulassung zum ersten Jahr eines Masterstudiengangs erfolgt also nicht automatisch. Die Hochschulen können Ihre Zulassung von der Prüfung Ihrer Unterlagen, einem Vorstellungsgespräch oder dem Bestehen eines Auswahlverfahrens abhängig machen. Sie haben die Möglichkeit, eine begrenzte Aufnahmekapazität festzulegen, und zwar im Hinblick auf die physischen Aufnahmekapazitäten (Räumlichkeiten), die Betreuungskapazitäten, aber auch auf die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und der Praktika. Diese Bedingungen und die Aufnahmekriterien können die einzelnen Universitäten aber selber bestimmen.

Verfahrenskalender

Der Zeitplan der Prozedur ist der Folgende:

ab 29. Januar 2024 Angebote einsehen
Vom 26. Februar bis zum 24. März 2024 Einreichung von Bewerbungen
Vom 02. April bis zum 28. Mai 2024 Prüfung der Bewerbungen durch die Einrichtungen
Vom 04. Juni bis 26. Juni 2024  Zulassungsphase (Übermittlung von Zulassungsvorschlägen an die Bewerber und Antwort der Bewerber auf diese Vorschläge)
Ab dem 25. Juni 2024 Nach Annahme eines Zulassungsvorschlags administrative Anmeldung der neu angenommenen Studierenden bei den Universitäten nach dem von jeder Einrichtung festgelegten Zeitplan